2-Zimmer-Wohnung in zentraler Spitzenlage zur Seeseite
Objektdetails
Ausstattung
Bausubstanz & Energieausweis
Kosten
Objektbeschreibung
Die 2-Zimmer-Wohnung mit eigenem Grundbuch hat eine Gesamtfläche von ca. 51,70 m² und liegt in der 2. Etage des beliebten Appartementhauses zur Westseite (Seeseite).
Vom Vorflur mit Küchenzeile erreicht man das Wohnzimmer, das Duschbad/WC und das Schlafzimmer.
Das großzügige Wohnzimmer hat eine gemütliche Couchgarnitur, einen separaten Essplatz sowie Zugang zur Westloggia. Das Schlafzimmer hat ein gemütliches, feststehendes Doppelbett.
Die Küchenzeile besitzt an Extras eine Spülmaschine, eine Mikrowelle und ein Ceranfeld. Das Badezimmer verfügt über eine Dusche, einen Waschtisch sowie ein WC.
Die Wohnung eignet sich aufgrund der Lage ideal für die Ferienvermietung. Ein PKW-Duplex-Tiefgaragenplatz (unten) rundet diesen Sylt-Klassiker ab.
Die Hauseingänge wurden in den Jahren 2009/2010 saniert. Der Eingang Nr. 7, mit neu geschaffener Rampe, sorgt für nahezu stufenlose Erreichbarkeit der Wohnung.
Eine Komplettsanierung der Flure einschließlich Treppenhaus und Brandschutzvorgaben wurde im Jahr 2013 abgeschlossen.
In den Jahren 2015-2019 wurde in vier Bauabschnitten jeweils in den Wintermonaten eine umfassende Fassaden- und Balkonsanierung durchgeführt.
Diese Maßnahmen führen neben der Toplage zu einer zusätzlichen Aufwertung und Substanzerhaltung der Immobilie und des gesamten Hauses.
Lage
Das Appartementhaus Wiking befindet sich in zentraler Spitzenlage direkt im Kurzentrum nur wenige Schritte von Seepromenade, Strand und Fußgängerzone entfernt. Das Freizeitbad „Sylter Welle“ und das „Syltness-Center“ liegen direkt gegenüber. Sämtliche Kureinrichtungen, Geschäfte, Boutiquen und Restaurants lassen sich bequem fußläufig erreichen. Die Fahrstühle im Haus sorgen für nahezu stufenlose Erreichbarkeit der Wohnung.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Wiking Immobilien GesellschaftmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person auftreten) – üblicherweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.