Westerland - Renditeobjekt in zentraler Spitzenlage
Objektdetails
Ausstattung
Bausubstanz & Energieausweis
Kosten
Objektbeschreibung
Die Maisonette-Wohnung befindet sich im Erdgeschoß des ansprechenden Appartementhauses und hat eine Gesamtfläche von ca. 69,06 m².
Die Wohnung ist aufgrund Ihrer Lage und Ausstattung ein Top-Objekt und ist derzeit für die Ferienvermietung für 4 Personen ausgestattet.
Aufteilung: Von der Diele mit Garderobe gelangt man in das Duschbad mit Fenster, in das Zweibettzimmer und in das lichtdurchflutete Wohnzimmer mit Zugang zur sonnigen Südterrasse.
Der Wohnraum ist mit einer gemütlichen Couchgarnitur, großem Flachbild-TV sowie offener Einbauküche mit komfortablem Essplatz ausgestattet.
Vom EG aus gelangt man über eine gut begehbare Treppe in das UG des Hauses. Dort befindet sich ein weiterer Raum sowie ein weiteres Duschbad/WC.
Ein gut befahrbarer PKW-Außenstellplatz steht direkt am Haus zur Verfügung. Die Wohnung besitzt ein eigenes Grundbuchblatt und eignet sich hervorragend für die Ferienvermietung.
Die bereits zahlreich vorliegenden Buchungen mit Feriengästen werden bei Verkauf mit übergeben.
(Bitte beachten Sie bei den Buchungsübersichten, dass in den Zeiten vom 16.03.2020 - 18.05.2020 und 02.11.2020 - 07.03.2021 aufgrund des coronabedingten Beherbergungsverbotes keine Vermietung an Feriengäste stattfinden konnte.)
Lage
Herrlich ruhig und doch mitten im Geschehen: Dieses beliebte, ansprechende Appartementhaus befindet sich in bester Lage, nur wenige Meter vom Strandübergang entfernt und bietet doch jederzeit einen relaxten Rückzugsort fernab der Besucherströme. Die Fußgängerzone mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants erreicht man bequem fußläufig nach etwa 100 Metern.
Sonstiges
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Wiking Immobilien GesellschaftmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person auftreten) – üblicherweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.