2-Zimmer-Wohnung in Toplage mit kleinem Meerblick

Objekt-Nummer
4842
Kaufpreis
358.000 €
Hausansicht Hausansicht Hausansicht Wohnzimmer Wohnzimmer Wohnzimmer Wohnzimmer Schlafzimmer Schlafzimmer Schlafzimmer Duschbad/WC Duschbad/WC Duschbad/WC Flur Küche Küche Küche Balkon Balkon Ausblick
Objekt-Nummer
4842
Ort
25980 Westerland
Zimmer
2
Baujahr
1968
Courtage
3,00 % inkl. MwSt. inkl. MwSt
Ansprechpartner
Wiking Immobilien GmbH
Straße
Steinmannstraße 7-9
Ort
25980 Sylt/Westerland
Telefonnummer
Faxnummer

Objektdetails

Objektart
Etagenwohnung
Etage
5
Gesamtfläche
33,20 m²
Zimmer
2
Anzahl Schlafzimmer
1
Anzahl Badezimmer
1
Etage
5
Objektzustand
Gepflegt

Ausstattung

Einbauküche
Ja
Aufzug
Ja
Balkon/Terrasse
Ja
Qualität der Ausstattung
normal

Bausubstanz & Energieausweis

Baujahr
1968
Objektzustand
Gepflegt
Qualität der Ausstattung
normal
Heizungsart
Fernwärme
Energieausweistyp
Energieverbrauchskennwert
Energieverbrauchskennwert
104 kWh/(m²*a)
Energieeffizenzklasse
D

Kosten

Kaufpreis
358.000 €
Hausgeld
336,36 €
Courtage
3,00 % inkl. MwSt. inkl. MwSt

Lage

Lage

Das ansprechende Appartementhaus befindet sich in zentraler Strandlage im Kurzentrum von Westerland. Nur wenige Schritte von Badestrand, Freizeitbad und der neu gestalteten Seepromenade entfernt. Aufgrund der Toplage kann man im Stranddress zum Baden ans Meer oder das nahe liegende Freizeitbad „Sylter Welle“ besuchen, wie auch die umfangreichen Kur-, Sport- und Wellnessangebote des „Syltness-Centers“ nutzen. Die Fußgängerzone mit ihren vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants liegen gleich um die Ecke.

Sonstiges

Sonstiges

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Wiking Immobilien GesellschaftmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person auftreten) – üblicherweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

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